Die Sieben-Tage-Inzidenzen in unserer Region sind weiter gestiegen. Im Kreis Pfaffenhofen lag diese gestern den dritten Tag in Folge über 100. Deshalb zieht das Landratsamt ab morgen in Sachen Corona-Beschränkungen die Notbremse. Dann gilt im gesamten Landkreis Pfaffenhofen wieder eine nächtliche Ausgangssperre und viele Läden müssen auf Abholung umstellen. Auch in Ingolstadt müssen ab morgen wegen der Überschreitung der 50er-Inzidenz an drei Tagen hintereinander die meisten Läden wieder schließen. Im Landkreis Eichstätt werden ab heute dagegen nur die Kontaktbeschränkungen verschärft. Allerdings drohen für unsere Region noch in dieser Woche weitere Verschärfungen. Bis auf den Landkreis Eichstätt liegt die Sieben-Tage-Inzidenz überall über 100. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gelten aktuell die Regeln, die derzeit auch in Ingolstadt gelten. (Erst wenn die Inzidenz drei Tage lang hintereinander den Grenzwert von 100 überschreitet, tritt erst wieder der „Lockdown“ in Kraft.
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Diese Regeln gelten ab Dienstag, 23. März in Ingolstadt
- Nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung
- „Click&Collect“ sowie „Click&Meet“ in Läden. Weiter ohne Einschränkungen offen bleiben Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel
- Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Schloss) nur nach vorheriger Terminbuchung
- Treffen von zwei Haushalten mit insgesamt maximal fünf Personen
Diese Regeln gelten ab Dienstag, 23. März im Landkreis Pfaffenhofen
- Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr
- Treffen nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt
- „Click&Collect“ in Läden. Weiter ohne Einschränkungen offen bleiben der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. Dienstleistungen von Friseuren sowie Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege dürfen weiterhin angeboten werden
- Es ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Mannschaftssport ist untersagt
- Büchereien dürfen geöffnet bleiben. Museen und Ausstellungen müssen schließen. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt. Fahrschulunterricht ist weiterhin möglich
Diese Regel gilt ab Montag, 22. März im Landkreis Eichstätt
- Treffen von zwei Haushalten mit insgesamt maximal fünf Personen