Neuburg

Lange Liste an Vergehen vor dem Richter

19. August 2025 , 04:58 Uhr

Ein Mann muss sich heute vor dem Neuburger Amtsgericht nicht nur wegen eines Vergehens verantworten. Zur Anklage kommen zahlreiche Ausraster, die er zwischen März 2024 und Februar 2025 begangen haben soll. Dazu zählen unter anderem Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen die Polizei und Bedrohung. Nach dem Auftakt heute vor dem Schöffengericht geht es dann morgen Vormittag mit der Verhandlung weiter.

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21.08.2025 Gericht beschäftigt sich mit Körperverletzung und Widerstand Ein Streit im März diesen Jahres hat heute Vormittag ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Neuburg. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sein Opfer nicht nur beleidigt, sondern auch am Hals gepackt und gegen eine Tür gestoßen zu haben. Am Nachmittag geht es dann in einer weiteren Verhandlung um Widerstand gegen die Polizei. Der Angeklagte soll die Beamten 29.10.2025 Bedrohung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und mehr Auf so eine Liste an Vergehen muss man es erst mal bringen. Vor dem Amtsgericht Neuburg wird heute Vormittag einem Angeklagten eine ganze Litanei an Straftaten vorgeworfen. Mit dabei sind Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch. Außerdem soll der Mann neben Sachbeschädigung auch noch Polizisten bedroht und beleidigt haben. Hier kommt auch noch Körperverletzung als Vorwurf dazu. 17.04.2025 Angriff auf Helfer vor Gericht Vor dem Amtsgericht Neuburg geht es heute Vormittag um Übergriffe auf zwei Sanitäter. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September vergangenen Jahres erst einen Helfer beleidigt und anschließend gegenüber einem weiteren Sanitäter Widerstand geleistet zu haben. Zudem soll er die Männer bedroht und beleidigt haben, die Verhandlung am Neuburger Gericht beginnt heute um kurz nach 10 28.10.2025 Schläge, Tritte und Sachbeschädigung Ein Duo steht heute Vormittag wegen gleich mehrerer Vergehen vor dem zuständigen Richter am Amtsgericht Neuburg. Die beiden Angeklagten sollen im Mai dieses Jahres ihr Opfer geschlagen und getreten haben. Neben gefährlicher Körperverletzung wird nicht nur ihnen, sondern auch einem bislang unbekannten Dritten zusätzlich Sachbeschädigung vorgeworfen.