In einer Ingolstädter Kindertagesstätte ist eine Mitarbeiterin an einer offenen Tuberkulose erkrankt. Dabei handelt es sich um eine meldepflichtige Infektionskrankheit. Deshalb ist die Einrichtung heute für Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen geschlossen. Eine weitere Schließung ist nicht nötig, da Kinder sich zwar anstecken können, aber die Infektion meist nicht weitergeben. Auch eine Quarantäne weiterer Personen hält die Stadt nicht für notwendig. Tuberkulose ist eine bei uns seltene, aber in der Regel gut therapierbare Erkrankung.