Ingolstadt

Zeugen belasten Angeklagte im Doppelgängerinnen-Mord

14. Februar 2024 , 05:13 Uhr

Vor dem Landgericht Ingolstadt haben gestern Zeugen die Angeklagte im Doppelgängerinnen-Mordprozess schwer belastet. Zwei Befragte gaben an, dass die Frau den Mord an dem ihr ähnlich sehenden Opfer ihnen gegenüber zugegeben habe. Beide hätten noch versucht, sie an der Flucht zu hindern und hätten dann bei einer Verfolgung die Polizei informiert. Der Prozess wird morgen fortgesetzt, ein Urteil könnte im Mai fallen.

Das könnte Dich auch interessieren

11.08.2025 Schwerer Raub vor Gericht Wegen schweren Raubes stehen heute drei Angeklagte vor der Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts. Ihnen wird vorgeworfen, zusammen mit vier weiteren Tätern im November letzten Jahres einen Köschinger in seiner Wohnung überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehrere Hundert Euro erbeutet haben, auch ein Messer soll zum Einsatz gekommen sein. Die Verhandlung am Landgericht beginnt um 29.07.2025 Heute Urteil im Goldschatz-Prozess Ein halbes Jahr nach dem Auftakt ist heute Finale im Prozess um den Raub des Kelten-Golds von Manching. Vor dem Landgericht Ingolstadt soll am Vormittag das Urteil fallen. Die vier angeklagten Männer sollen im November 2022 auf spektakuläre Weise den Golschatz geklaut haben, ein Großteil der Beute ist bis heute verschwunden. Die Staatsanwaltschaft ist davon 30.04.2025 Vorschlag zu Deal im Goldschatzprozess Eigentlich zieht sich der Prozess um den Golschatz-Raub aus dem Kelten-Römer-Museum Manching noch mindestens einen Monat hin. Der Verlauf ist bisher allerdings sehr schwierig, die vier Angeklagten hüllen sich in Schweigen. Das Landgericht Ingolstadt schlägt nun einen Deal vor und zwar Aussage gegen Strafmaß. Im Fall von Geständnissen wurden Strafen zwischen dreieinhalb und neun Jahren 11.12.2024 Nächste Woche Urteil im Doppelgängerinnen Mordprozess Der Staatsanwalt fordert lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld, die Verteidigung der Angeklagten im Ingolstädter Doppelgängerinnen-Mordprozess plädiert auf Freispruch. Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass es der Mitangeklagte gewesen ist, der das Mordopfer getötet hat, hieß es zur Begründung. Für die Verteidiger sind nach 52 Verhandlungstagen zu viele Fragen offen, zu viele für eine Verurteilung.