Urteil im Wolnzacher Wirtshausstuhlprozess: Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage auf Schmerzensgeld wegen eines kaputten Stuhls abgewiesen. Ein Gast wollte von einem Wirt insgesamt 11.500 Euro haben, weil er sich nach einem Sturz das Sprunggelenk gebrochen hatte. Laut dem Anwalt des Klägers habe der Wirt seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er nicht täglich einen Rütteltest mit den Stühlen durchgeführt hatte. Das bezeichnete die Richterin als lebensfremd und lehnte die Forderung als unbegründet ab.