Skurriler Fall vor dem Landgericht Ingolstadt: Ein 42-jähriger klagt gegen einen Wirt aus Wolnzach und fordert Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von 11.500 Euro. Der Grund: Der Stuhl des Mannes war im November während des Essens zusammengebrochen. Dabei hatte sich der 42-jährige sein Sprunggelenk gebrochen. Der Wirt habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er nicht täglich einen Rütteltest mit den Stühlen durchgeführt habe, so der Anwalt des Klägers. Das bezeichnete die Richterin heute allerdings als praxisfremd. Eine Entscheidung über die Klage soll am 11. Juli verkündet werden.