Er ist wegen Totschlags angeklagt gewesen. Letztendlich verhängte die Schwurkammer des Landgerichts Ingolstadt eine Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Für über drei Jahre muss ein Gastarbeiter aus Polen hinter Gitter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor knapp einem Jahr einen Landsmann auf dem Friedhofsparklatz in Wolnzach zusammengeschlagen hatte. Anschliessend trat der damals Betrunkene noch gegen den Kopf seines Opfers und verletzte den Mann lebensbedrohlich. Revision wird der Verurteilte laut seiner Dolmetscherin wohl nicht einlegen.