Wolnzach/Eschelbach

Weiter Genehmigung für Hähnchenmast

18. Januar 2025 , 06:45 Uhr

Die umstrittene Hähnchenmast-Anlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen kann weiter betrieben werden. Nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht eine erteilte Bau- und Betriebsgenehmigung einkassiert hatte, brachte der Wolnzacher Gemeinderat nun eine Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg. Damit hat der Betreiber vorerst Rechtssicherheit. Die Anlage ist seit gut zwölf Jahren Streitpunkt, gegen das Gerichtsurteil läuft aktuell ein Berufungsverfarhen.

Das könnte Dich auch interessieren

16.01.2025 Gemeinderäte starten ins neue Jahr Sowohl in Wolnzach als auch in Reichertshausen starten heute Abend die Gemeinderäte ins neue Jahr. In Wolnzach geht es gleich um ein heißes Eisen: Die Erweiterung der umstrittenen Hähnchenmast-Anlage im Ortsteil Eschelbach. Im Juli vergangenen Jahres hatte das Bayerische Verwaltungsgericht das Bauvorhaben vorerst wegen fehlender Rechtsgrundlagen gestoppt. Der Reichertshausener Gemeinderat hat heute Abend viele Bauanträge 13.08.2025 Kruzifix-Urteil ist rechtskräftig Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts zu einem großen Kreuz am Eingang des Wolnzacher Hallertau-Gymnasiums hat vor einigen Wochen für Wirbel gesorgt. Zwei Schülerinnen, die schon seit Jahren nicht dort sind, hatten dagegen geklagt und Recht bekommen. Das Urteil ist nun auch rechtskräftig, da keine Revision eingelegt wurde, das Kreuz hätte also abgehängt werden müssen. Trotzdem 11.10.2025 Geldsegen für Gemeindekasse Während andere Städte und Gemeinden bei uns in der Region unterm Strich eher rote Zahlen bei den Finanzen stehen haben, ist es in Wolnzach ganz anders. Die Marktgemeinde freut sich über hohe Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer. So konnte man mehr als 5,3 Millionen Euro zusätzlich einnehmen. In Wolnzach muss man deshalb keinen neuen Kredit aufnehmen 25.09.2025 Trucker wandert nach tödlichem Unfall hinter Gitter Nach einem tödlichen Unfall auf der A9 bei Schweitenkirchen ist im Prozess gegen einen LKW-Fahrer das Urteil gefallen. Der Richter am Amtsgericht Neuburg verhängte zweieinhalb Jahre Haft, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Der 64-Jährige hatte den Vorfall Mitte April diesen Jahres gestanden, auch dass er mit einem starken Beruhingsmittel hinter dem Steuer saß. Der Lastwagenfahrer