Das ändert sich 2021

30. Dezember 2020 , 04:59 Uhr

Das Jahr 2020 ist bald zu Ende wie jedes Jahr gibt es wieder zahlreiche neue Regelungen und Gesetze, die ab 01. Januar gelten werden. Dabei sind Änderungen, die von Grundrente über CO2 Bepreisung bis hin zur Steigerung des Mindestlohn reichen. Das sind die wichtigsten Neuerungen ab 2021 im Überblick:

Betrafung von „Upskirting“
Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, soll in Zukunft dafür bestraft werden können. Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock („Upskirting“) oder in den Ausschnitt kann ab dem neuen Jahr mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen.

Ende des Soli-Zuschlags:
Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

Grundrente:
Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.

CO2-Preis:
Um klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Mit dem Geld sollen die Bürger anderswo entlastet und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden, etwa beim Wohngeld. Die zu erwartenden Mehrkosten beim Heizen sollen durch einen Zuschlag ausgeglichen werden. Dessen Höhe richtet sich nach der Haushaltsgröße und dem Einkommen des Haushaltes.

Mehrwertsteuer:
Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie für ein halbes Jahr gesenkt, damit die Menschen trotz der unsicheren Zeit weiter Geld ausgeben und die Konjunktur stützen.

Grundsicherung:
Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Mindestlohn:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro. Eine weitere Erhöhung auf 9,60 Euro ist für den 1. Juli geplant.

Kindergeld und Kinderzuschlag:
Ab Januar steigt der staatliche Zuschuss für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben. Einen Anstieg gibt es auch beim Kinderzuschlag, eine Leistung zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Der Maximalbetrag beim Kinderzuschlag wird von 185 auf 205 Euro im Monat erhöht.

KFZ-Steuer:
Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind allerdings nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird es pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer.

Einkommensteuer:
Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen:
Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.

Elektronische Patientenakten:
Ab 1. Januar soll allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas „abgespeckte“ Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.

Personalausweis:
Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37,00 Euro fällig – zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Sie brauchen nämlich erst nach zehn Jahren einen neuen Personalausweis. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.

Beitragsbemessungsgrenzen:
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden in großen Teilen Deutschlands bis zu einem monatlichen Einkommen von 7100 Euro (bisher 6900 Euro) Beiträge fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.

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