Neuburg

Viele verschiedene Vergehen vor Gericht

28. Mai 2025 , 05:00 Uhr

Gut zu tun hat heute der zuständige Richter am Neuburger Amtsgericht. Am Vormittag geht es um mutmaßtlichen Drogenhandel in Pfaffenhofen, auch ein Messer soll dabei mit im Spiel gewesen sein. Am Nachmittag stehen dann zwei Verhandlungen wegen gefährlicher Körperverletzung an. Einmal geht es um ein Faustattacke in der JVA Neuburg, in einem anderen Fall soll eine Frau ihre Kontrahentin mit einem Wischmopp geschlagen haben.

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28.10.2025 Schläge, Tritte und Sachbeschädigung Ein Duo steht heute Vormittag wegen gleich mehrerer Vergehen vor dem zuständigen Richter am Amtsgericht Neuburg. Die beiden Angeklagten sollen im Mai dieses Jahres ihr Opfer geschlagen und getreten haben. Neben gefährlicher Körperverletzung wird nicht nur ihnen, sondern auch einem bislang unbekannten Dritten zusätzlich Sachbeschädigung vorgeworfen. 22.10.2025 Bedrohung und Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung, so lautet der Vorwurf heute Vormittag in einer Verhandlung am Amtsgericht Neuburg. Der Angeklagte soll sein Opfer nicht nur verletzt, sondern auch bedroht haben, zudem wird ihm Freiheitsberaubung vorgeworfen. Am Nachmittag muss sich dann noch ein mutmaßlicher Drogenhändler verantworten. Ihm wird der Handel unter anderem mit Ecstasy-Tabletten und Kokain vorgeworfen. 27.02.2026 Haftstrafe nach Drohung mit Waffe Eine schiefgelaufene Beziehung bringt einen Manchinger jetzt hinter Gitter. Der 30-Jährige hatte nach Überzeugung des Amtsgerichts Neuburg seiner Ex-Freundin mehrfach aufgelauert und sie schließlich mit einer Gaspistole bedroht. Zum Glück war damals nichts passiert, unter anderem wegen mehrerer Vorstrafen wandert der Verurteilte aber für ein Jahr und vier Monate hinter Gitter. Eine Bewährung schloss das 19.02.2026 Viel zu tun am Amtsgericht Vor dem Amtsgericht Neuburg sind heute zahlreiche Verhandlungen geplant. Zum Beispiel am Vormittag, dann muss sich ein Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll im Juli vergangenen Jahres mehrmals mit seinen Schuhen auf den Kopf eines Opfers eingetreten haben. In einem weiteren Fall am Nachmittag geht es um fahrlässige Körperverletzung. Ein nicht angeleinter Hund des