Ingolstadt

Urteil gegen Geschäftsführer

01. Juli 2026 , 10:49 Uhr

Weil er Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht bezahlt hat, ist ein Unternehmer nun vor dem Ingolstädter Landgericht verurteilt worden. Der Geschäftsführer einer im Raum Ingolstadt ansässigen Eisenflechter- und Abbruchfirma bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monate. Sie ist zur Bewährung ausgesetzt. Das Hauptzollamt war dem Mann auf die Schliche gekommen. Es glich Unterlagen und Abrechnungen ab. Dabei zeigten sich die Unregelmäßigkeiten. Der verursachte Schaden liegt bei knapp 1,2 Millionen Euro.

Das könnte Dich auch interessieren

12.06.2026 Lange Haftstrafe für Drogendealer Vor dem Landgericht Ingolstadt ist das Urteil gegen einen Drogendealer gefallen. Der 28-Jährige hatte in 550 Fällen mit Kokain gehandelt, die Menge lag im Kilobereich. Dafür muss er für vier Jahre und drei Monate hinter Gitter. Das Urteil des Ingolstädter Landgerichts ist bereits rechtskräftig. Der Prozess ist einer von insgesamt drei Prozessen wegen Drogenhandels, mit 09.06.2026 Haftstrafe nach Vergewaltigung Die Tat ist schon acht Jahre her, jetzt hat es für einen Mann vor dem Landgericht Ingolstadt die Quittung gegeben. Der heute 36-Jährige wandert für fünf Jahre hinter Gitter, er legte vor dem Urteil ein Geständnis ab. Der Mann vergewaltigte in Neuburg ein damals zwölfjähriges Mädchen und schwängerte es auch noch. Er gab vor dem 03.06.2026 Bewährungsstrafen nach Prügel im Suff Mit einem blauen Auge sind vor dem Landgericht Ingolstadt zwei Angeklagte davongekommen. Die beiden Männer bekamen ein Jahr und neun, sowie ein Jahr und elf Monate auf Bewährung. Außerdem müssen sie insgesamt 8.000 Euro an ihr Opfer zahlen. Das hatten beide in der Ingolstädter Innenstadt stark angetrunken verprügelt und getreten. Der Mann erlitt zahlreiche Verletzungen 07.05.2026 Prozess wegen versuchten Totschlags beginnt Vor dem Landgericht Ingolstadt beginnt heute ein Prozess wegen versuchten Totschlags. Der Angeklagte soll im September vergangenen Jahres gemeinsam mit seinem späteren Opfer Alkohol getrunken haben. Anschließend soll er den Mann mit Tritten gegen den Kopf schwer verletzt und ins Gebüsch gezogen haben. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte von den lebensgefährlichen Verletzungen