Das Sturmtief Sabine fegt über Deutschland und sorgt dabei auch für diverse Schäden an Autos und Häusern.
Doch wie sieht es da eigentlich mit der Versicherung aus? Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst.
Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale.
Sturmschäden
Für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude- Hausrat- und Kaskoversicherungen.
Ist der Hausrat betroffen, sind die Schäden nur abgedeckt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Ausnahme: Antennen und Markisen, die einem Mieter gehören, außen am Gebäude angebracht sind und ausschließlich durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt wurden.
Schäden am Fahrzeug
Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, wird die Teilkasko des Autohalters fällig. Hier gibt es allerdings meist eine Selbstbeteiligung. Beim Thema Bäume wird hier unterschieden: Stürzt ein Baum durch den Sturm aufs Fahrzeug, haftet die Teilkaskoversicherung. Stürzt ein Baum auf die Fahrbahn und das Auto fährt auf, so greift die Vollkaskoversicherung.