Ingolstadt: Gefängnis oder Freispruch

09. Dezember 2013 , 15:00 Uhr

„Ich schließe mich meiner Verteidigerin an!“ Das war der einzige Satz, den die Prozessbeobachter vom Angeklagten im Ingolstädter Rentermord-Prozess zu hören bekommen haben. Die Verteidigung forderte für den 64-jährigen heute erwartungsgemäß Freispruch.

„Sie müssen sich sicher sein, dass es mein Mandant gewesen ist!“ sagte Pflichtverteidigerin Andrea Kremer in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht. Und genau das ist die Schwierigkeit bei dem Fall eines im August 2012 in seiner Wohnung getöteten Rentners.Vom Angeklagten fand man zwar Fingerabdrücke und DNA-Spuren, er hatte aber bereits zuvor dort übernachtet. Auch einen wichtigen Zeugen, der den Angeklagten nach der Tat im Treppenhaus gesehen haben will, hält die Verteidigung für unglaubwürdig. Ihr Mandant sei nicht aggressiv und habe nur deswegen bisher geschwiegen, weil man ihm sowieso nicht glauben würde.

Der Staatsanwalt dagegen ist sich sicher, dass der Angeklagte den Kopf des Opfers mit einer Limonadenflasche traktiert und es anschließend erwürgt hat. Da aber keine Heimtücke nachgewiesen werden kann, fordert Jürgen Staudt 13 Jahre Haft wegen Totschlag. Urteilsverkündung ist kommenden Donnerstag (12.12.13 ab 11 Uhr 30).

 

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