Verbotene Fahrstunde: Eine Frau hat am Wochenende ihrer 16-Jährigen Tochter hinters Steuer gelassen. Das Mädchen drehte auf einem Parkplatz in der Neuburger Straße in Schrobenhausen am Abend zu Übungszwecken einige Runden. Die 44-Jährige Mutter als auch die Tochter erwarten eine Anzeige. Das Problem: Rechtlich gelten Parkplätze als öffentlicher Verkehrsgrund, wenn diese für den öffentlichen Straßenverkehr bestimmt sind.