Kaum hat der Prozess um den Todesfahrer von Schrobenhausen vor dem Amtsgericht Neuburg begonnen, ist er auch schon wieder zu Ende. Das Landgericht Ingolstadt muss sich demnächst damit befassen. Statt fahrlässiger Tötung wurde die Anklage gegen den Paketfahrer gestern in versuchte Tötung umgewandelt. Der Grund: Der Angeklagte habe nach Ansicht des Schöffengerichts den Unfallort verlassen, um den Vorfall zu vertuschen. Dem Paketfahrer wird vorgeworfen, im Januar einen Mann bei Gachenbach angefahren und anschließend Fahrerflucht begangen zu haben. Das Unfallopfer starb anschließend im Krankenhaus.