Ein Ausraster auf dem Schrobenhausener Volksfest im vergangenen Jahr hat einen 39-jährigen jetzt vor Gericht gebracht. Er hatte sich mit dem Sicherheitsdienst angelegt und ist mit einem Masskrug auf sie losgegangen. Passiert ist dabei nichts, der Mann konnte am Boden festgehalten werden. Für das Amtsgericht Neuburg war es allerdings eindeutig versuchte, gefährliche Körperverletzung. Sieben Monate auf Bewährung lautete daher das Urteil. Ob das vom Angeklagten akzeptiert wird, ist noch unklar. Er beuterte bis zuletzt sein Unschuld.