Winter in der Region

Schnee schippen und Salz streuen - die wichtigsten Regeln

13. Dezember 2022 , 18:38 Uhr

Schnee ist nicht jedermanns Sache: Kinder freuen sich, Autofahrer und Hausbesitzer könnten gern darauf verzichten. Wir haben die wichtigsten Regeln für Hausbesitzer und Mieter zusammengestellt.

Für Haus- und Grundstücksbesitzer:

Wann gilt die Räum- und Streupflicht?

Der Winter ist nichts für Langschläfer. In der Regel gilt die Räum- und Streupflicht wochentags zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Morgens und abends schneeräumen reicht übrigens nicht. Geschippt werden soll immer, wenn es das Schneetreiben erfordert. Jedoch müssen Anwohner bei starken Schneewehen „nicht alle Viertelstunde raus, sondern eben in regelmäßigen Abständen. Schneit es den ganzen Tag, muss niemand ständig mit Schaufel und Streugut parat stehen. Das haben Gerichte in diversen Urteilen festgehalten. Während eines Schneegestöbers oder Eisregens ist Schneeräumen nicht nur unzumutbar, sondern auch sinnlos.

Wo genau muss ich streuen und Schnee räumen?

Die Räum- und Streupflicht betrifft alle Gehwege entlang privater Grundstücke. Dazu zählen auch unbefestigte Wege. Wenn kein Bürgersteig am Zaun entlangläuft, müssen Anwohner eine Bahn am Straßenrand freischaufeln. Die begehbare Spur sollte mindestens 1,20 Meter breit sein, sodass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbeigehen können. Zudem sollten Bewohner eines Mehrfamilienhauses beim Gang zu den Mülltonnen, Garagen oder dem Hauseingang nicht ausrutschen.

Wie räume ich Schnee am besten weg?

Erst räumen, dann streuen: Zuerst mit dem Schneeschieber und Besen die obere Schneeschicht beseitigen, danach gefrorene Schnee- und Eisplatten mit Sand, Granulat oder Splitt bestreuen. Achtung: Die meisten Kommunen verbieten Streusalz, weil es die Umwelt zu stark belastet.

Haftung und Versicherung

Rutscht ein Fußgänger auf dem Bürgersteig aus und bricht sich den Arm, kann er Schmerzensgeld vom Anlieger verlangen. Dazu muss der Verletzte jedoch beweisen, dass er während der Streupflicht des Angeklagten auf dessen Bürgersteig gestürzt ist. Außerdem muss er belegen, dass der Anwohner schlecht oder gar nicht gestreut hat und der Unfall deshalb passiert ist. Der Verletzte bruacht ein ärztliches Attest, um seinen Schaden nachzuweisen.

Für Mieter:

Muss ich als Mieter räumen?

Nur, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht.
Es reicht nicht aus, eine Hausregel aufzustellen.

Kann ich mir die Aufgabe mit meinen Nachbarn teilen?

Sind Bewohner eines Mehrfamilienhauses laut Mietvertrag zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie sich beim Schneeräumen abwechseln.
Dies sollte auch im Mietvertrag festgelegt werden.

Muss ich mir selbst eine Schneeschippe und Streumaterial kaufen?

Nein. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist es Aufgabe des Vermieters, Geräte und Material zur Verfügung zu stellen.
Außerdem muss er regelmäßig kontrollieren, ob ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde.
Ansonsten haftet der Vermieter unter Umständen.

Was passiert, wenn die Vertretung ausfällt?

Wer nicht kontrolliert, ob die Vertretung den Pflichten nachkommt, muss Schäden unter Umständen selber zahlen.
Fällt die Vertretung aus, muss für weiteren Ersatz gesorgt werden.
Kommt dennoch jemand zu Schaden, reguliert die private Haftpflichtversicherung etwaige Ansprüche des Geschädigten, erklärt der Bund der Versicherten.
Besteht kein Versicherungsschutz, haftet der Schadensverursacher unter Umständen mit seinem gesamten Vermögen.

 

 

 

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