Der Eilantrag zum Scheyrer Bürgerbegehren ist gescheitert. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat ihn abgelehnt. Wie berichtet, wollten die Initiatoren verhindern, dass die Gemeinde bis zu einem endgültigen Urteil zu einem geplanten Bürgerbegehren ihre Pläne zur Ortsmitte nicht weiterverfolgt. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren damals abgelehnt – dagegen hatten die Initiatoren geklagt. Sollte deren Klage endgültig scheitern, so wollen die beiden Hauptverantwortlichen keine weiteren Rechtsmittel einlegen.