Neuburg

Sachbeschädigung, Beleidigung und noch viel mehr

27. März 2024 , 05:12 Uhr

Auf so eine Bilanz an Verstößen muss man es erst mal bringen. Vor dem Neuburger Amtsgericht werden heute einem Mann zahlreiche Anklagepunkte vorgeworfen. Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung und Diebstahl sind nur einige davon. Oben drauf kommen Fahrerflucht, Bedrohung, Beleidigung und Angriff von Polizisten. Die Verhandlung beginnt heute Vormittag um 9 Uhr.

Das könnte Dich auch interessieren

07.05.2026 Betrunken ohne Führerschein Mit fast 2,8 Promille soll eine Autofahrerin aus Schrobenhausen unterwegs gewesen sein. Damit nicht genug, der nötige Führerschein fehlte der Frau offenbar auch noch. Die wilde Fahrt im Februar diesen Jahres ist heute Vormittag Thema vor dem Amtsgericht Neuburg. Am Nachmittag geht es dann um eine mutmaßliche Erpressung, dem Angeklagten wird zudem Sachbeschädigung vorgeworfen. 29.10.2025 Bedrohung, Hausfriedensbruch, Beleidigung und mehr Auf so eine Liste an Vergehen muss man es erst mal bringen. Vor dem Amtsgericht Neuburg wird heute Vormittag einem Angeklagten eine ganze Litanei an Straftaten vorgeworfen. Mit dabei sind Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch. Außerdem soll der Mann neben Sachbeschädigung auch noch Polizisten bedroht und beleidigt haben. Hier kommt auch noch Körperverletzung als Vorwurf dazu. 26.02.2026 Alkoholsünder vor Gericht Vor dem Neuburger Amtsgericht geht es heute Vormittag um zwei Autofahrten, bei denen die Fahrer nicht mehr ganz nüchtern gewesen sind. Ein Mann hatte es im Mai vergangenen Jahres auf mehr als zwei Promille gebracht, er soll zudem vor der Polizei geflüchtet sein. Eine angeklagte Frau hatte im Juli knapp zwei Promille hinterm Steuer ihres 19.02.2026 Viel zu tun am Amtsgericht Vor dem Amtsgericht Neuburg sind heute zahlreiche Verhandlungen geplant. Zum Beispiel am Vormittag, dann muss sich ein Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll im Juli vergangenen Jahres mehrmals mit seinen Schuhen auf den Kopf eines Opfers eingetreten haben. In einem weiteren Fall am Nachmittag geht es um fahrlässige Körperverletzung. Ein nicht angeleinter Hund des