Gestern sind an den Amtsgerichten gleich zwei Urteile gefallen: Zum einen bekam der Todesfahrer von Rohrbach ein Jahr auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. Der 50-Jährige hatte vor einem Jahr einen Mann überfahren und ihn einfach liegen gelassen. Der Mann hatte aber gedacht, damals ein Baustellenschild angefahren zu haben.
Im Prozess um die tödliche Entenjagd am Silvestertag in Geisenfeld kam der Angeklagte mit einer Geldstrafe davon. Der Bootsführer hatte laut Gericht fahrlässig gehandelt, weil niemand Rettungswesten trug. Bei dem Unfall sank das Jagdboot – zwei Männer starben.