Rohrbach: Urteil gegen Todesfahrer rechtskräftig

17. Dezember 2014 , 04:40 Uhr

Der Fall um die Todesfahrt von Rohrbach ist zu den Akten gelegt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig. Der 50-jährige war vor einer Woche zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Berufskraftfahrer hatte im vergangenen Jahr einen Mann überfahren und dann liegen gelassen. Vor Gericht gab er an, er habe gedacht, ein Schild umgefahren zu haben.

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