Ab heute gilt die Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Das bedeutet, Unternehmen sind dazu verpflichtet, dem Gesundheitsamt Mitarbeiter zu melden, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Zuständig sind die Landratsämter in der Region, beziehungsweise das Gesundheitsamt Ingolstadt. Auf den jeweiligen Internet-Seiten sind auch die Melde-Adressen zu finden.