Wer ab kommenden Montag Amtsgeschäfte erledigen muss, braucht eine Ffp2-Maske. Die Rathäuser und Landratsämter in unserer Region gaben eine entsprechende Direktive heraus. Somit wird die Verpflichtung von Handel und Nahverkehr auch auf alle Verwaltungen ausgeweitet. Kinder unter 15 sind von der Ffp2-Maskenpflicht ausgenommen.