Es wird coronabedingt mehr geradelt – auch in diesem Winter. Warum auch nicht: Man umgeht volle Busse, ist an der frischen Luft und bewegt sich. Alles kein Problem, sagt auch der ADFC – wenn einige Punkte beachtet werden.
Ausrüstung:
Vor allem der Fahrtwind macht im Winter zu schaffen, deshalb:
– winddichte Jacke
– unbedingt Mütze und winddichte Handschuhe
– wasserabweisende Überhose (zur Not auch Skihose)
– für längere Fahrten: atmungsaktive Unterwäsche
– Fahrradcheck wie im Sommer: Licht hinten und vorn, funktionstüchtige Bremsen
Verkehrssicherheit im Winter für Radfahrer
– Abstand halten
– Tempo reduzieren
– in Kurven weder treten noch bremsen
– auf Schnee frühzeitig und maßvoll bremsen
– auf Glatteis Lenkbewegungen vermeiden und ohne bremsen ausrollen
– Mehr Halt auf der Fahrbahn: Luftdruck im Reifen etwas absenken
Radwege bei Schnee und Eis
Radwege, die durch das blaue Verkehrszeichen als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind, müssen auch benutzt werden. Diese Benutzungspflicht entfällt aber, wenn der Radweg nicht geräumt ist. Dann dürfen Radfahrer*innen auch auf die geräumte Straße ausweichen. Ist ein Radweg also nicht gestreut oder geräumt, entfällt auch bei ausgeschilderten Radwegen die Benutzungspflicht.
Winterreifen für Fahrräder?
Es gibt keine Winterreifenpflicht für Fahrräder. Sie sind aber für Menschen empfehlenswert, die das ganze Jahr über mit dem Rad fahren. Alternativ kann man auch den Reifendruck etwas reduzieren, um die Auflagefläche zu vergrößern. Dabei darf man jedoch nicht den Minimal-Druck unterschreiten.
Reifenprofile mit ausgeprägtem Stollenprofil sind auf unbefestigten Böden und bei feuchten Blättern hilfreich, bieten aber auf glatten Fahrbahnen keinen Vorteil.