Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr selbst erledigen können, haben einen gesetzlichen Betreuer. Im Landkreis Pfaffenhofen waren das im vergangenen Jahr etwa 1.300 Menschen. Das sind etwas weniger als noch im Jahr davor. Zuständig für die Entscheidung, dass Menschen einen gesetzlichen Betreuer brauchen, sind die Amtgerichte. Meist werden den Betroffenen dann Angehörige zur Seite gestellt.