Für die Wissenschaft unverzichtbar, für Bauherren lästig: Archäologische Ausgrabungen. Ein solcher Interessenskonflikt hat jetzt das Ingolstädter Landgericht beschäftigt. Ein Investor ließ vor zwei Jahren in der Pfaffenhofener Innenstadt eine Fundstelle an einer Baustelle zuschütten, obwohl die Grabung noch nicht abgeschlossen war. Dafür muss er jetzt Strafe zahlen. Vorausgegangen war ein monatelanger Streit: Dem Bauherren hatten die wissenschaftlichen Arbeiten zu lange gedauert. Dadurch habe sich das Bauvorhaben verzögert. Ein Argument, dass das Gericht gestern berücksichtigte. Die Geldbuße wurde in zweiter Instanz von ursprünglich 60.000 auf 20.000 Euro runtergesetzt.