Pfaffenhofen/Ingolstadt: Corona-Ampel springt auf Rot - Verschärfte Maßnahmen ab Dienstag

19. Oktober 2020 , 16:19 Uhr

Die Corona-Lage in unserer Region verschärft sich auch weiterhin – heute ist die Corona-Ampel sowohl für Ingolstadt als auch den Landkreis Pfaffenhofen auf rot gesprungen. Das bedeutete weitere Einschnitte und härtere Maßnahmen. Ab morgen gilt dann unter anderem eine Kontaktbegegrenzung auf zwei Hausständen oder maximal fünf Personen. Die Sperrstunde wird auf 22 Uhr vorgezogen. In Ingolstadt gilt außerdem nach wie vor die erweiterte Maskenpflicht.

Ingolstadt:

1. Kontaktbegrenzung auf 5 Personen
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle weiteren Regelungen der 7. BayIfSMV, die auf § 2 Abs. 1 der 7. BayIfSMV Bezug nehmen, insbesondere in allen von § 13 Abs.4 der 7. BayIfSMV erfassten Betrieben. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber sind verpflichtet,
die erweiterten Kontaktbeschränkungen entsprechend zu berücksichtigen und ihren Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren.

2. Sperrstunde ab 22 Uhr
Es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 22 bis 6 Uhr eingeführt (dies bedeutet, dass die Lokale um 22 Uhr zu schließen haben). Ab 22 Uhr darf zudem an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr Alkoholverbot.

3. Maskenpflicht
Die mit der Überschreitung der ersten Warnstufe (Inzidenz 35) bereits am Samstag beschlossene erweiterte Maskenpflicht bleibt bestehen.

Diese gilt:

•  in der Ingolstädter Innenstadt im Bereich der Achsen Harderstraße – Donaustraße und Kreuztor – Paradeplatz sowie in der Dollstraße und Milchstraße. Entsprechende Beschilderungen wurden aufgestellt.
• vor Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden sowie in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere an Busbahnhöfen, Bushaltestellen, Bahnhöfen
und Bahnhalten.
• im Unterricht in den Schulen (jetzt auch an Grundschulen), Bildungseinrichtungen sowie Bildungsstätten.
•  in öffentlichen Gebäuden, soweit das Infektionsrisiko nicht durch organisatorische oder hygienetechnische Maßnahmen weitestgehend reduziert werden kann.
• für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
• generell dort, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen und ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Pfaffenhofen:

 

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