Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Bootsunfall in Geisenfeld ist einer der beiden Angeklagten zu einer Geldstrafe (19.600 Euro) verurteilt worden. Das Urteil lautete auf fahrlässige Tötung. Der andere hatte bereits am Mittwoch einen Strafbefehl akzeptiert. Das Boot war an Silvester 2013 mit mehreren Entenjägern gekentert. Zwei Jagdgäste im Alter von 33 und 70 Jahren starben. Laut Urteil hätten der 69-jährige Eigentümer des Teichs und der 37-jährige Bootsführer dafür sorgen müssen, dass die Jagdgäste eine Sicherheitseinweisung erhalten. Außerdem war das Boot überladen. Allerdings hätten es die Jäger auch selbst versäumt, die ihnen angebotenen Rettungswesten anzulegen.