Für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm gilt seit dem 05.03.2021 eine ALLGEMEINE Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel (Gewerblich und Privat). In diesem Zusammenhang mussten durch Beamte der hiesigen Dienststelle fünf private Halter von Legehennen im Bereich des Marktes Wolnzach beanstandet werden. Hier wurde das Geflügel jeweils entgegen der bestehenden Verordnung im Freien gehalten.
Die Geldbuße für eine entsprechende Ordnungswidrigkeit kann bis zu einem Betrag über 30.000 Euro betragen.
Die Polizei Geisenfeld bittet sämtliche Halter von Haus- und Nutzgeflügel, die bestehende Allgemeinverfügung in Verbindung mit der Geflügelpest-Verordnung, zu beachten und einzuhalten. Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite des LRA Pfaffenhofen a.d.Ilm (Rubrik: Veröffentlichungen, Öffentliche Bekanntmachungen) u.a. zu finden. https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/