Im Fall um den noch immer im Krankenhaus liegenden Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf heisst es jetzt: Alles auf Anfang. Das Amtsgericht will kein Gutachten über den Gesundheitszustand von Wolf erstellen lassen. Damit sollte eigentlich die Geschäftsfähigkeit von Wolf geprüft und die Wahl juristisch abgesichert werden. Die Ablehnung eines Gutachtens begründete das Gericht damit, dass es keine Rechtsgrundlage für diesen Schritt gibt. Jetzt will man prüfen, ob gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann. Der mit fast 75 Prozent wiedergewählte Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf liegt nach einem schweren Motorradunfall im Krankenhaus. Er leidet an einer Gedächtnisstörung und konnte die Wahl noch immer nicht annehmen.