Neue Regeln im Straßenverkehr

28. April 2020 , 04:00 Uhr

Höhere Bußgelder, neue Verkehrsschilder, mehr Schutz für Radfahrer – die Novelle der Straßenverkehrsordnung tritt am 28. April in Kraft. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Allgemein:

Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und – statt bisher einem – mit zwei Punkten in „Flensburg“, bestraft werden.

Innerorts droht Rasern künftig ein Monat Fahrverbot, und zwar neuerdings, wenn sie 21 Kilometer pro Stunde schneller sind als erlaubt.

Sogenanntes „Auto-Posing“, wird teurer – künftig können statt 20 Euro bis zu 100 Euro fällig werden.

Parken:

Generell wird der Halt- und Parkverstoß von 15 auf 25 Euro angehoben.

Unzulässiges Halten mit dem Auto oder Lieferwagen in zweiter Reihe kostet bis zu 100 Euro. Bisher lagen die Bußgelder bei mindestens 15 Euro. Wenn Fahrradfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt oder das Parken länger als eine Stunde dauert, kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss statt 35 künftig 55 Euro bezahlen.

Auch neu: Es gibt ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektroautos.

Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt.

Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird – statt bis mit 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

Für Radler:

Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter – bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.

Es wird eigene Verkehrszeichen künftig für das Verbot des Überholens von Fahrrädern und für Radschnellwege geben.

Radler dürfen jetzt auch nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird, es dürfen Zweite mitfahren, wenn die Räder entsprechend geeignet sind.

Ein Grünpfeil nur für den Radverkehr wird eingeführt.

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