Der Angeklagte im Neuburger Missbrauchsprozess bleibt in Untersuchungshaft. Einen Antrag seiner Anwälte auf Entlassung lehnte das Jugendschöffengericht am sechsten Verhandlungstag ab. Der Beschuldigte gelte weiter als dringend tatverdächtig, hieß es in der Begründung. Der 40-jährige aus Geisenfeld soll seine beiden minderjährigen Nichten sexuell missbraucht haben. Ihm droht eine Gefängnisstrafe, mit dem Urteil wird Ende Juni gerechnet.