Die Befürworter eines Einbahnstraßenrings in Neuburg haben vor dem Münchener Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage kassiert. Wie der Donaukurier berichtet, weist der Richter die Klage eines Aktionsbündnisses gegen die Stadt voraussichtlich ab. Ein Bürgerentscheid über einen entsprechenden Probebetrieb wäre seiner Meinung nach nicht zulässig. Begründung: Der geforderte Probebetrieb sei verkehrsrechtlich dem vom Staat übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen. Der Neuburger Stadtrat hatte den entsprechenden Pilotversuch bereits abgelehnt.