Mit dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung sieht sich heute ein Mann vor Gericht konfrontiert. Er muss sich am Amtsgericht Neuburg aber nicht nur deswegen verantworten. Zu dem mutmaßlichen Vorfall in Berg im Gau kommt noch Körperverletzung dazu. Außerdem soll der Angeklagte ohne Zustimmung eindeutige Livestreams ins Internet gestellt haben.