Neuburg: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

15. Juli 2020 , 05:50 Uhr

Wer fast 100 Gramm Haschisch und Marihuana bei sich zu Hause herumliegen hat, der kann auf keinen Fall mehr von Eigenbedarf sprechen. Deshalb muss sich ein Neuburger auch am Vormittag (15.07.2020) vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf des Handel Treibens steht im Raum. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr 15.

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