Geht es um den Besitz von Schusswaffen, dann gelten strenge Regeln: Man muss einen entsprechenden Waffenschein besitzen, um sie zu führen. Aber auch die Aufbewahrung wird genau vorgeschrieben. Genau das hat ein Mann aus Neuburg allerdings nicht ordnungsgemäß getan. Er muss sich deshalb am Vormittag vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte hatte mehrere Waffen offen in einem nicht verschlossenen Zimmer aufbewahrt. Außerdem werden zwei kleinere sowie ein größeres Drogendelikt verhandelt. So soll ein Neuburger mit Ecstasy und Marihuana gehandelt haben.