Eine Watschn kommt einem 39-Jährigen aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen jetzt teuer zu stehen. Die hatte der Mann nach einem Streit seinem Kontrahenten gegeben. Konkret fühlte er sich beim Gassigehen mit seinem Hund von seinem 18-jährigen Gegner beleidigt. Dieser soll sich abfällig über die Familie des Angeklagten geäußert haben und kassierte deshalb den Schlag ins Gesicht. Der Angegriffene tischte der Richterin am Neuburger Amtsgericht allerdings eine ganz andere Geschichte auf. Fakt ist, dass der Angreifer damals über zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Er wurde schliesslich zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Welche der beiden Geschichten nun tatsächlich wahr ist, konnte das Gericht allerdings nicht herausfinden.