Die 3-G-Regel hat für ordentlich Verwirrung gesorgt. So besteht zum Beispiel für das Neuburger Freibad seit Montag eine Testpflicht für Ungeimpfte, obwohl andere Freibäder darauf verzichten. Jetzt herrscht Klarheit: Die Testpflicht im Brandlbad bleibt. Das gaben die Stadtwerke nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt bekannt. Man hat sich dazu entschieden, die Duschen im Innenbereich offen zu lassen. Die Testpflicht hätte entfallen können, wenn diese abgesperrt worden wären. Auch im Schrobenhausener Freibad gilt seit Montag eine Testpflicht für alle Ungeimpften Besucher.