Die Spurensuche im Fall der getöteten Franziska dauert an. Inzwischen klärt die Staatsanwaltschaft die Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Die Tötung des Mädchens hat der mutmaßliche Täter bereits gestanden. Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit gebe es bislang nicht, so Oberstaatsanwalt Walter gegenüber Radio IN. Ein Gutachten dazu wird in Auftrag gegeben. Sollte dem 26-jährigen Beschuldigten Mord nachgewiesen werden, würde ihm lebenslange Haft bevorstehen. Bei einer besonderen Schwere der Schuld könnte frühestens nach 22 Jahren eine vorzeitige Haftentlassung beantragt werden.