Die Bundeswehr kommt den PFC-Betroffenen an den Standorten Neuburg und Manching entgegen. Sie will auf die Verjährungsfrist verzichten.
Das heißt, es kann auch rückwirkend noch Schadenersatz verlangt werden, auch wenn bereits zu viele Jahre vergangen sind. Damit erfüllt die Bundeswehr eine der zentralen Forderungen der Betroffenen. Wie bereits berichtet, wurde neben Weichering auch auf den Flugplätzen Neuburg und Manching der PFC-haltige Löschschaum eingesetzt. Die Chemikalie könnte krebserregend sein und ist in der Natur schwer abbaubar.