Man kann es ja mal versuchen: Die Klage des Ehepaars Rauscher aus Neuburg gegen die Bundesrepublik Deutschland ist vom Münchener Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Das wollte die Übungsflüge des Jagdgeschwaders 74 für den “Tag der Bundeswehr” verbieten lassen. Die beiden Anwohner fühlten sich durch den Fluglärm gestört. Das Gericht sieht die Übungsflüge hingegen als notwendig. Sie dienen zum einen dem Training und als Vorbereitung auf die Vorführungen für den bevorstehenden Tag der offenen Tür beim Jagdgeschwader.