Sie sind zwar nur kleine Fische im Drogengeschäft gewesen. Dennoch sind zwei Neuburger zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Sowohl eine 34-Jährige als auch ein 43-Jähriger hatten den sogenannten Post-Dealern geholfen: Diese hatten per Post Drogen in die Region verschickt. An die Adresse der beiden Angeklagten wurde jeweils eine Größere Menge an verschiedener Drogen geliefert: Sie dienten als eine Art Packstation. Die Frau wurde deswegen zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie sollte für ihre Dienste nur eine kleine Menge an Aufputschmittel erhalten. Der Mann wurde hingegen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Bei ihm sahen die Richter es als erwiesen an, dass er mit den Drogen Handel betreiben wollte.