Sein eigenes Gehalt einfach verdoppeln – diesen Traum hat sich der Geschäftsführer der Neuburger Lebenshilfe erfüllt. Dafür musste er vergangenes Jahr seinen Hut nehmen. Diese Kündigung war auch rechtens, entschied jetzt das Landgericht Ingolstadt. Das schreibt die Neuburger Rundschau. Ganz ausgestanden ist die Sache für den 46-jährigen Geschäftsführer aber noch nicht: Andere Gerichte müssen jetzt darüber entscheiden, ob er wegen Untreue verurteilt werden kann.