Auch wenn es die eigenen Tiere sind, deshalb kann man noch lange nicht tun und lassen, was man will. Diese Erfahrung hat jetzt ein Schweinezüchter aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen machen müssen. Bei einer Kontrolle flog auf, dass er seine Tiere wohl nicht ganz ordentlich behandelte. Ein Mastschwein fanden die Beamten des Veterinäramtes mit einer schweren Verletzung am Boden. Das Tier starb kurz darauf. Vor dem Amtsgericht Neuburg gab es jetzt die Quittung für die Tierquälerei. Der Schweinezüchter muss 700 Euro Strafe zahlen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.