Das Geld eines älteren Ehepaares zu verwalten – das wäre eigentlich der Job einer ehemaligen Mitarbeiterin des Landratsamtes in Neuburg gewesen. Stattdessen hat sich die Betreuerin aber selbst am Konto bedient und ist auf Einkaufstouren gegangen: Deshalb ist sie vor dem Neuburger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die 51-Jährige hat insgesamt 83-Tausend Euro ausgegeben. Die Frau ist jedoch nur vermindert schuldfähig: Sie st depressiv und kaufsüchtig.