Geht es um die Qualität, dann verlässt man sich gerne auf das Urteil des TÜVs – aber genau das hat in einem Fall in Schrobenhausen nicht geklappt. Ein Gutachter muss sich vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten, weil er Mangelfreiheit bescheinigt haben soll, obwohl diese nach Ansicht des Geschädigten nicht vorlag. Außerdem steht heute noch ein Mann vor Gericht, der bei einer Online-Auktionsplattform Käufer über´s Ohr gehauen hat.