Zweieinhalb Jahre Gefängnis – so lautete das Urteil am Neuburger Gericht. Auf der Anklagebank saß ein 41-jähriger Einbrecher. Er tischte dem Richter allerdings eine fragwürdige Geschichte auf. Ein Bekannter habe ihn spontan zur Tat gezwungen, indem er ihn erpresste. Deswegen sei er mit ihm in die Wohnung eingestiegen. Das Duo machte über 3.000 Euro Beute und richtete hohen Sachschaden hat. Weil der Mann sich immer wieder in Widersprüche verstrickte, glaubte ihm das Gericht nicht und verurteilte ihn zur Gefängnisstrafe.