Erst eine Anzeige wegen Beleidigung hat einen sexuellen Missbrauch ans Licht gebracht. Deshalb ist ein 54-Jähriger vor dem Neuburger Amtsgericht jetzt auch zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt worden. Den Stein ins Rollen gebracht, hatte der Angeklagte selbst: Nachdem der Lebensgefährte seiner Tochter ihn als „Pädophilen“ beschimpft hatte, erstattete der Schrobenhausener eine Anzeige wegen Beleidigung. Daraufhin ermittelte die Polizei allerdings auch wegen des sexuellen Missbrauchs. Durch Befragungen kam ans Licht, dass er sich nicht nur an seiner Adoptivtochter sondern auch an seiner leiblichen Tochter vergriffen hat. Der Schrobenhausener räumte sämtliche Anklagepunkte ein – deshalb auch die milde Haftstrafe.