Ein Jahr auf Bewährung: Das ist das Urteil des Amtsgerichts Neuburg gegen einen 54-jährigen wegen Missbrauchs seiner Kinder. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann vor einigen Jahren seine damals minderjährigen Töchter sexuell missbraucht hatte. Dennoch sprach es den Mann in einigen Anklagepunkten frei und verurteilte ihn letztendlich zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Der Grund: In einigen Punkten bestünden Zweifel, wie es sich abgespielt habe. Hier gelte der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, so Gericht und Staatsanwaltschaft übereinstimmend.