Neuburg: Betrug durch Gewinnversprechen

18. April 2019 , 12:55 Uhr

Unkosten begleichen für eine Gewinnzustellung – da sollten die Alarmglocken läuten. Eine 25-jährige Frau aus Neuburg hat sich blenden lassen. Ihr wurde telefonisch mitgeteilt, dass sie bei einem Gewinnspiel viel Geld gewonnen hätte. Um den Gewinn einzulösen, müsste sie Gutscheinkarten im Wert von 600 Euro kaufen. Die Codes der Gutscheinkarten wurden dann telefonisch von den Betrügern abgerufen. Als die sich noch mal meldeten, verständigte sie die Polizei.

Das könnte Dich auch interessieren

10.04.2026 Nächste Woche Blitzmarathon 2.000 Polizistinnen und Polizisten und Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung und knapp 1.600 Messstellen in Bayern. Kommende Woche führt das Bayerische Innenministerium wieder einen Blitzmarathon durch. Ab Mittwoch Früh bis Donnerstag 6 Uhr gibt es auch an Bundes- und Gemeindestraßen in Ingolstadt und den drei umliegenden Landkreisen Kontrollen. Die Polizei veröffentlichte schon jetzt eine Übersichtskarte, damit 07.04.2026 Festnahme nach Diebestour Die Polizei hat gestern in Weichering einen notorischen Dieb festgenommen. Der 46-Jährige wurde in Lichtenau beim Diebstahl aus einer Garage von den Hausbewohnern erwischt, er konnte aber zunächst flüchten. Nach einer Fahndung schnappte die Polizei den Mann ohne festen Wohnsitz. Ihm werden gleich mehrere Diebstähle am Ostermontag in Lichtenau zur Last gelegt. Die Neuburger Polizei 04.04.2026 Radfahrer schwer verletzt Tragischer Fahrradunfall gestern Mittag bei Neuburg. Ein 26-Jähriger war kurz nach 12 Uhr mit seinem Pedelec auf der Rosinger Straße unterwegs, beim Zeller See wollte er die Kreisstraße überqueren. Dabei übersah der Radler allerdings ein Auto mit Anhänger, das Gespann kollidierte mit dem Drahtesel. Der Fahrradfahrer kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus, sein Zustand war 01.04.2026 Ein Jahr Gefängnis in Kinderpornografiefall Ein Jahr – so lange muss ein 44-jähriger Schrobenhausener ins Gefängnis. Das Amtsgericht Neuburg hat den Mann heute für den Besitz von kinderpornografischen Bildern für schuldig befunden. Einer der Gründe für das Urteil: Der Vorbestrafte hatte an den drei Verhandlungstagen keine Reue gezeigt. Die Kripo Ingolstadt hatte vor zwei Jahren auf zwei Handys des Angeklagten